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Arbeitnehmer kann Kündigung wegen fehlender Vollmachtsurkunde zurückweisen, § 174 BGB
LAG Hamm, AZ: 2 Sa 1186/16, 22.03.2017
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Keywords: Unwirksamkeit der Kündigung Stellvertretung Vollmacht Vertreter ohne Vertretungsmacht einseitiges Rechtsgeschäft Gestaltungserklärung Willenserklärung
Vollmachtsurkunde Zurückweisen Handeln in unter fremden Namen
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