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Fahrt zum Fußballtunier der Enkelin stellt eine reine Gefälligkeit dar
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 346/14, 23.07.2015
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Keywords: Willenserklärung Vertrag Gefälligkeit Gefallen Aufmerksamkeit rechtlich Rechtsbindungswille Schuldverhältnis Unfall Schadenersatz Treu und Glaub objektiver Dritter auslegen Auslegung
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