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Fahndungseintrag eines Gebrauchtwagen stellt Rechtsmangel dar und berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag; § 323 Abs. 2 BGB
OLG München, AZ: 21 U 3016/15, 02.05.2016
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Bereits die Existenz des SIS-Eintrags als solchem, d. h. ungeachtet der dem SIS-Eintrag zugrundeliegenden Umstände genügt für die Annahme eines Rechtsmangels, (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2015, Az. I-22 U 159/14) weil der staatliche Eingriff einen den Gebrauch der Kaufsache nachhaltig und erheblich beeinträchtigenden Umstand darstellt.

Eine zwischen den Parteien vereinbarte Klausel „Verkauf an Kfz-Handel wie besichtigt ohne Garantie und Gewährleistung“ schließt, unter der Beachtung der §§ 133, 157 BGB, nur Sachmängel, nicht aber Rechtsmängel aus.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kaufvertrag, Rücktritt, Anfechtung Widerruf Rechtsmangel, Sachmangel, Fahndung, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz, SIS-Eintrag, Weiterveräußerung, Umfang eines Gewährleistungsausschlusses geklautes Gestohlenes Auto Wagen Fahrzeug PKW