Detailansicht Urteil
Mieter haftet für Schäden, wenn Schlüssel gestohlen wird; § 280 I, 249 I BGB
KG Berlin, AZ: 8 U 151/07, 11.02.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Miete Mietwohnung Wohnung Vermieter Haus Dieb Diebe Einbruch Diebstahl Schlüssel verloren gestohlen schloss Tür austauschen Austausch Schlosser Kosten Rechnung Schaden Schadenersatz Ersatz ersetzen
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag zugrunde zu legen.
- Abgrenzung Leihvertrag - Mietvertrag: Instandsetzung durch Mieter als Mietzahlung?
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Berechtigtes Interesse des Vermieters bei Geltendmachung eines Berufs- oder Geschäftsbedarfs
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Protokoll Veränderung Anfechtungsklage Beirat Treppenlift Nachbarrecht Verkehrsunfall Telefonwerbung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Kurioses Schimmel Organisationsbeschluss Beschluss Mietminderung Garage Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Miete Einstimmigkeit Sondereigentum Kündigung Verwalter Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Gegenabmahnung Abmahnung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Arzthaftung Eigentümerversammlung Wurzeln Makler
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!