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Arzt muss Patienten über alle möglichen Operationsverfahren aufklären, § 241 II BGB
OLG Zweibrücken, AZ: 5 U 35/05, 23.01.2007
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Keywords: Aufklärung Information Informieren Pflicht vertragliche Nebenpflichten Behanldung Methoden Möglichkeit en Risiko Haftung Schmerzensgeld Schadenersatz
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