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Arzt muss Patienten über alle möglichen Operationsverfahren aufklären, § 241 II BGB
OLG Zweibrücken, AZ: 5 U 35/05, 23.01.2007
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Stehen für den Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zur Verfügung, mit denen wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen verbunden sind, hat der Arzt diese darzulegen und dem Patienten die Wahl der Methode zu überlassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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