Detailansicht Urteil
Versicherer ist zur Korrespodenz mit einem bevollmächtigten Makler verpflichtet, § 241 II BGB
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 165/12, 29.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Briefwechsel Informationen informieren Pflicht aufklären Aufklärung vertragliche Nebenpflichten Auskunft geben Bevollmächtigung Vertretung Stellvertretung
Ähnliche Urteile
- Besitzstörung in Form von Abgasimmissionen durch Warmlaufenlassen
- Luke Mockridge ist „sche*ße“ - Kein Fall von Schmähkritik
- Entfernung eines unbefugt auf einem privaten Grundstück abgestellten Fahrzeugs
- Unwirksamkeit der Stellvertretung beim Geschäftsanteilkauf wegen Missbrauchs der Vertretungsmacht
- Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer fehlerhaften Gesamtbewertung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Garage Schimmel Eigentümerversammlung Telefonwerbung Beschluss Nutzungsentschädigung Makler Einstimmigkeit Mietminderung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Kündigung Abmahnung Verwalter Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Abschleppen Tierhaltung Wurzeln Jahresabrechnung Kurioses Sondereigentum Nachbarrecht Miete Beirat Verwaltungsbeirat Veränderung Treppenlift Verkehrsunfall Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!