Detailansicht Urteil
Versicherer ist zur Korrespodenz mit einem bevollmächtigten Makler verpflichtet, § 241 II BGB
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 165/12, 29.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Briefwechsel Informationen informieren Pflicht aufklären Aufklärung vertragliche Nebenpflichten Auskunft geben Bevollmächtigung Vertretung Stellvertretung
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Protokoll Makler Garage Wurzeln Organisationsbeschluss Beschluss Gegenabmahnung Verwalter Telefonwerbung Kündigung Miete Mietminderung Kurioses Nutzungsentschädigung Sondereigentum Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Nachbarrecht Tierhaltung Beirat Veränderung Treppenlift Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Schimmel Abschleppen Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Abmahnung Arzthaftung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!