Detailansicht Urteil
Versicherer ist zur Korrespodenz mit einem bevollmächtigten Makler verpflichtet, § 241 II BGB
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 165/12, 29.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Briefwechsel Informationen informieren Pflicht aufklären Aufklärung vertragliche Nebenpflichten Auskunft geben Bevollmächtigung Vertretung Stellvertretung
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Kurioses Kündigung Makler Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Miete Mietminderung Schimmel Einstimmigkeit Beirat Jahresabrechnung Abschleppen Protokoll Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Verwalter Wurzeln Garage Sondereigentum Wirtschaftsplan Treppenlift Telefonwerbung Teilungserklärung Veränderung Nachbarrecht Abmahnung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!