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Verbraucher kann Widerrufsrecht bei Goldkauf zustehen, § 355 BGB
AG Borken, AZ: 15 C 290/13, 26.02.2014
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Grundsätzlich steht kein Widerrufsrecht bei Rechtsgeschäften, die einer Spekulation unterliegen, vor. Der Käufer soll sich nicht einseitig zulasten des Verkäufers vom Vertrag lösen können, wenn der Kurs sinkt.

Etwas anders gilt dann, wenn der Verkäufer die Preise zwischenzeitlich nicht anpasst, er verkauft also unabhängig von der Kursentwicklung. In dieser Situation ist der Verkäufer nicht schutzbedürftig, der Käufer kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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