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Wer haftet in einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Schäden wegen unterbliebener Instandhaltung?; §§ 21 Abs. 4 u. 5 WEG; 280 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 101/16, 23.02.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: unterbliebene Sanierung Instandhaltung Instandsetzung Weigerung Verzögerung Verzugsschaden
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Damit sind viele offen gebliebene Fragen vorangegangener Entscheidungen des BGH (V ZR 9/14 und 124/16) nunmehr weitgehend beantwortet worden.