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Rücktritt vom Vertrag im Fall einer von beiden Seiten zu vertretenden Unmöglichkeit; § 326 V BGB
LG Heidelberg, AZ: 2 S 18/13, 21.01.2014
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Keywords: Rücktritt Vertrag Unmöglichkeit zerstört nicht lieferbar Unmöglichkeit Schadenersatzanspruch Rückzahlung Kaufpreis Verschulden, Milderung mindern Anspruch
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