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Rückabwicklungsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung können nebeneinanderstehen; § 346 a.F. BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 254/15, 05.07.2016
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Der Anspruch auf Schadensersatz wegen (vor-) vertraglichen Aufklärungs-verschuldens und der Anspruch auf Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags bestehen nebeneinander.

Bei dem auf einen Widerruf gestützten Rückabwicklungsanspruch aus § 357 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 358 Abs. 2 BGB a.F. und dem mit einem o-der mehreren Aufklärungsfehlern begründeten (vor-)vertraglichen Scha-densersatzanspruch handelt es sich materiell-rechtlich um unabhängig nebeneinander stehende Ansprüche.

Die Geltendmachung des einen schließt die Geltendmachung des anderen nicht aus. Davon zu trennen ist die Frage, ob und inwieweit sich die Gel-tendmachung des einen Anspruchs auf den anderen und seinen Umfang auswirkt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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