Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Bei einem Winterdienstvertrag handelt es sich um einen Werkvertrag; § 631 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 355/12, 06.06.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.

Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Ver-bindlichkeit erbracht hat.

Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Frist-setzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grund-gedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Werkvertrag Schnee Winter schaufeln fegen Freiräumen Einfahrt Straße Bürgersteig glätte glatt Nacherfüllung vertragliche Verpflichtungen Werkerfolg Gefahren Schnee und Eis beseitigen Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich