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Abtretung von Vollkaskoansprüchen eines Leasingnehmers an den Leasinggeber
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 31/91, 11.12.1991
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Tritt beim Kfz-Leasing der Leasingnehmer die Rechte aus einer von ihm abgeschlossenen Vollkaskoversicherung an den Leasinggeber ab, so ist die Frage, zur Befriedigung oder Sicherung welcher eventuellen Forderungen des Leasinggebers die Abtretung dienen soll, mangels Absprache unter Umständen allein nach dem versicherten Risiko zu entscheiden.

Ohne besondere vertragliche Vereinbarung der Kfz - Leasingparteien bezweckt die Abtretung der Rechte aus der das Sacherhaltungsinteresse (des Leasinggebers) abdeckenden Vollkaskoversicherung lediglich die Befriedigung von Ansprüchen des Leasinggebers aus Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs.

Im Rahmen des § 324 I a.F. trägt der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gläubiger die Unmöglichkeit zu vertreten hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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