Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Fehlende Unfallfreiheit stellt bei einem Gebrauchwagen ein Sachmangel dar, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/06, 10.10.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.

Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Bagatellschaden kaufrechtlichen Sachmangel Gebrauchtwagenkauf gebraucht Mangel mangelhaft Mängel schaden schaden defekt Garantie Gewährleistung Beschaffenheitspflicht gebrauchtes Auto Wagen KFZ PKW Offenbarungspflicht Schäden und Unfällen ; Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ; Charakters Fahrzeugs Unfallwagen durch Nachbesserung; Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung über die Freiheit von Unfallschäden; positiven Beschaffenheitsvereinbarung