Detailansicht Urteil
Wie ist die Angabe "laut Vorbesitzer" auszulegen?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 253/05, 12.03.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kaufvertrag Gebrauchtwagen Händler Verkäufer gebraucht Auto PKW KFZ Fahrzeug Gewährleistung Garantie beschädigt kaputt zerstört muss repariert werden Anspruch Recht Vertrag Vereinbarung einer Beschaffenheitspflicht Unfallwagen unfallfrei
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Treppenlift Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Verwalter Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Beschluss Teilungserklärung Beirat Anfechtungsklage Garage Abmahnung Tierhaltung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Wurzeln Kündigung Abschleppen Telefonwerbung Protokoll Organisationsbeschluss Kurioses Makler Mietminderung Sondereigentum Miete Veränderung Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!