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Wer haftet, wenn sich der Tierhalter nicht mehr feststellen lässt; § 830 Abs. 1 S.2 BGB ?
OLG München, AZ: 14 U 2687/11, 19.04.2012
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Keywords: Tier Bauernhof Zaun Kaputt ausgebrochen Schwein Hund Kuh Pferd Ziege schwer Verletzt angegriffen Feld Schmerzensgeld wer Behandlungskosten trägt
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