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Fifty Schades of Grey: Sittenwidrigkeit der Tat trotz Einwilligung in sadomasochistische Sexualpraktiken
BGH Karlsruhe, AZ: 2 StR 505/03, 26.05.2004
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Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen in der Regel nicht gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB.

Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Tötung beim Sex ausersehen fahrlässig Totschlag Mord