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Leistungspflichten eines Veranstalters von Pauschalreisen
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 122/97, 14.12.1999
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Die Leistungsverpflichtungen des Veranstalters von Pauschalreisen ergeben sich aus der Reisevertragsbestätigung in Verbindung mit der Reisebeschreibung in dem vom Veranstalter herausgegebenen Reiseprospekt.

Ein Veranstalter von Clubreisen, der umfangreiche Sportmöglichkeiten anbietet, ist nicht nur verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Reisebeschreibung genannten Sportmöglichkeiten überhaupt vorhanden sind; vielmehr hat er auch dafür einzustehen, dass die zur Ausübung der Sportarten erforderlichen Clubeinrichtungen und Ausstattungen in einer für den Reisenden geeigneten Weise zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Reisemangel vor.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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