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Eigenmächtige Mitnahme einer Einbauküche
OLG Koblenz, AZ: 13 UF 477/16, 18.01.2017
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Zu den Eigentumsverhältnissen an einer in die Ehe mitgebrachten Einbauküche und an nachträglich zu dieser angeschafften Anbau- bzw. Erweiterungsteilen sowie zu den rechtlichen Konsequenzen einer eigenmächtigen Mitnahme einer Einbauküche durch einen Ehegatten im Zug dessen Auszugs aus der Ehewohnung.

Eine Einbauküche, die aus serienmäßig hergestellten Komponenten zusammengesetzt wurde, ist regelmäßig nicht wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes.

Durch die Mitnahme einer dem Ehepartner gehörenden Küche beim Auszug, inklusive der im Alleineigentum des anderen Ehepartners stehende Neuteile, verletzt jener Ehepartner nur das Besitzrecht des anderen Ehepartners an den Neuteilen.
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