Detailansicht Urteil
Sicherheitsetiketten sind keine Vorrichtungen nach § 243 I 2 Nr.2
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 79/18, 26.06.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: schwerer Diebstahl stehlen klauen Dieb Sicherung Etikett Erlahm Sensor Piepen Farbe Farbbombe Regelbeispiel
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Abschleppen Verwalter Teilungserklärung Tierhaltung Abmahnung Jahresabrechnung Schimmel Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Beschluss Kurioses Telefonwerbung Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Mietminderung Wurzeln Makler Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Kündigung Treppenlift Beirat Garage Gegenabmahnung Sondereigentum Veränderung Protokoll Arzthaftung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
