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Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Lärmschutz gelten auch für Elektroautos
OLG Zweibrücken, AZ: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 05.11.2018
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Auch bei einem Elektrofahrzeug steigen mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahr(außen)geräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen.

Für den Fahrer eines Elektrofahrzeuges ist das Maß der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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