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Standesamt darf bei einer Auslandgeburt die Beurkundung nicht allein wegen eines nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums ablehnen
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 265/17, 23.01.2019
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Keywords: Geburt Kind im Ausland nicht Deutschland Sohn Tochter Eintragung Stammbuch Geburtsurkunde
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