Detailansicht Urteil
Feststellungsklage zur Mietminderung zulässig/ bauseits bedingter Mangel rechtfertigt bei Schimmelbildung nicht immer eine Mietminderung; §§ 535, 536, 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 271/17, 05.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Gießen, AZ: 1 S 199/13, 02.04.2014
-
LG Bonn, AZ: 6 S 69/12, 13.09.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schimmel feststellungsinteresse Mietminderung Mietkürzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kältebrücken Wärmebrücken Feststllungsklage Rechtsschutzinteresse Leistungsklage Vermieter Mietvertrag Mietwohnung Feuchtigkeit bauseits bedingter Mangel Heizverhalten Lüftungsverhalten
Ähnliche Urteile
- Vermieter veräußert Mietobjekt: keine fiktive Schadensabrechnung gegenüber Mieter bei Verschlechterung der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses
- Keine Nutzungsentschädigung für entgangene Gartennutzung - langjährige Pflanzen werden mit Einpflanzung Bestandteil des Grundstücks
- Änderung der Rechtsprechung: Vermieter haftet für defekten Telefonanschluss; §§ 535, 280 BGB
- Vermieter haftet für Umzugskosten bei unterlassener Mängelbeseitigung; §§ 538, 542 BGB
- Wer haftet für Schimmel in der Wohnung, Mieter oder Vermieter? - §§ 535, 536 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Makler Gegenabmahnung Kündigung Kurioses Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung/ Verkehrsunfall Arzthaftung Veränderung Verwalter Protokoll Schimmel Sondereigentum Mietminderung Garage Teilungserklärung Einstimmigkeit Telefonwerbung Abmahnung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Wohnungseigentümer Wurzeln Verwaltungsbeirat Beirat Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Wirtschaftsplan Beschluss Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!