Detailansicht Urteil
Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben, nicht aber die E-Mail-Adressen der Miteigentümer; §§ 24 Abs. 2, Abs. 3, 27 WEG; 259, 260, 666, 675 BGB
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 22/18, 04.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/11, 14.12.2012
-
AG Rostock, AZ: 54 C 16/07, 23.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Auskunft Einsichtsrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwalter Eigentümerliste
Ähnliche Urteile
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
- Keine Sondervergütung des Verwalters für die Umsetzung der DSGVO und der Erstellung der Bescheinigung nach § 35a EStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Telefonwerbung Kündigung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Nachbarrecht Schimmel Wirtschaftsplan Wurzeln Veränderung Treppenlift Makler Tierhaltung Teilungserklärung Sondereigentum Beschluss Abschleppen Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Kurioses Mietminderung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Arzthaftung Miete Wohnungseigentümer Abmahnung Gegenabmahnung Garage Verwalter Protokoll Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!