Detailansicht Urteil
Ist-Jahresabrechnung ist nichtig, keine Klageänderung in der Berufungsinstanz; §§ 21, 28, 43 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/18, 25.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 6/18, 20.07.2018
-
AG Dorsten, AZ: 3 C 210/17, 08.05.2018
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 168/13, 04.04.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung; §§ 18, 19 WEG
- Beschluss über Abrechnungsspitze erfordert für jeden Eigentümer Kenntnis sämtlicher Einzelabrechnungen; §§10 Abs. 3, 28 Abs. 2 WEG
- Wann ist eine Jahresabrechnung nach neuem WEG fehlerhaft?; §§ 28, 43, 44 WEG
- Beschlussersetzungsklage: Eigentümer verweigern Genehmigung der Jahresabrechnung - Was ist zu tun?
- Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der WEG-Reform unschädlich
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Schimmel Tierhaltung Wurzeln Wohnungseigentümer Sondereigentum Kurioses Verwaltungsbeirat Arzthaftung Abmahnung Kündigung Beirat Protokoll Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Telefonwerbung Abschleppen Anfechtungsklage Teilungserklärung Wirtschaftsplan Garage Treppenlift Mietminderung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Nachbarrecht Verwalter Eigenbedarfskündigung Beschluss Veränderung Makler Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese ist nichtig, so dass sich der zahlungspflichtige Wohnungseigentümer auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Rahmen der Zahlungsklage auf die fehlende Anspruchsgrundlage berufen kann.
Einer Umstellung der Klage auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich dem Wirtschaftsplan des betreffenden Jahres hat das LG Frankfurt eine Absage erteilt.