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Im Gewerbemietrecht dürfen Heizkosten auch rein verbrauchsabhängig abgerechnet werden; §§ 133 BGB, 7, 10 HeizkostenVO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 46/18, 30.01.2019
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Nach § 10 HeizkostenV können in einem Mietvertrag über Gewerberäume auch rein verbrauchsabhängige Kostenverteilungen vereinbart werden.

Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur bei einem Vertrag in Betracht, der wegen einer planwidrigen Unvollständigkeit eine Regelungslücke aufweist (im Anschluss an Senatsurteil vom 15. Oktober 2014, XII ZR 111/12, WM 2014, 2280).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop