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Haftung für Schäden infolge Wasserrohrbruchs der gemeindlichen Wasserleitung
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 208/68, 25.01.1971
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 37/02, 30.05.2003
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Keywords: Wasserschaden Wasser Wände Wand Schimmel Rohrbruch Rohr kaputt dringt aus ausdringen Schadensersatz Gemeinde Staat Stadt öffentlich kommunal
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