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Rechtsanwaltgebühren: Sind Fotokopiekosten erstattungsfähig?
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 25/02, 05.12.2000
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Ob ein Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten einen Anspruch auf Ersatz der Auslagen für Fotokopien hat, bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 BRAGO. Ist keiner der dort aufgeführten Tatbestände erfüllt, fallen die Kosten für die Herstellung von Fotokopien nach § 25 Abs. 1, 3 BRAGO unter die allgemeinen Geschäftskosten, die mit den Gebühren, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, abgegolten sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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