Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Der Absender einer E-Mail trägt die Beweislast, dass diese zugegangen ist; § 130 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: 7 U 28/08, 26.03.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es überschreitet die Grenze des Zumutbaren und damit Vertretbaren, dass jeder, der vielleicht sogar ungewollt über eine E-Mail-Adresse verfügt und deren Bekanntgabe nicht unterbinden konnte, darlegen und beweisen muss, bestimmte E-Mails nicht erhalten zu haben.

Wer einem Makler, (s)eine E-Mail-Adresse nennt, muss heutzutage damit rechnen, dass diese von dem Makler, einfach weil es für ihn billiger ist, auch für die Übersendung von Exposés und anderen Mitteilungen genutzt wird. Wer dann, vielleicht um sich "gutgläubig" zu halten, sein Mail-Account nicht öffnet und/oder seine Mails nicht abruft und nicht liest, kommt das einer Zugangsvereitelung gleich.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertragsschluss Makler Haus kaufen Immobilie Email Zugang bekommen keine Zugangsvereitelung