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Versetzung und Stationierung einer Flugbegleiterin als unternehmerische Entscheidung
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 11/16, 30.11.2016
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Der nicht rechtsmissbräuchlichen und willkürfreien unternehmerischen Entscheidung kommt bei der Kontrolle der Ausübung des Weisungsrechts nach §106 Satz 1 GewO, §315 BGB ein nicht nur unerhebliches Gewicht zu.

Bei einer Bestimmung in einem Sozialplan, wonach Mitarbeiter nach einer Versetzung an einen anderen Stationierungsort für einen begrenzten Zeitraum "virtuell" an ihrem bisherigen Stationierungsort verbleiben und die tariflichen Bestimmungen über "Dead-Head"-Anreisen für diese Zeit inhaltlich weiter Anwendung finden, handelt es sich um eine Maßnahme zum Ausgleich oder zur Milderung der durch die Versetzungen eintretenden wirtschaftlichen Nachteile iSv. § 95 Abs. 1 Satz 2 TV PV.
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