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Ist eine unbillige Weisung des Arbeitgebers hinsichtlich einer Versetzung für den Arbeitnehmer verbindlich?
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 330/16, 18.10.2017
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Ein Arbeitnehmer ist nach §106 Satz 1 GewO, §315 BGB nicht an eine unbillige Weisung des Arbeitgebers gebunden.

Fehlt es an einer Festlegung des Inhalts oder des Orts der Leistungspflicht im Arbeitsvertrag, ergibt sich der Umfang der Weisungsrechte des Arbeitgebers aus § 106 GewO.

Der Begriff des billigen Ermessens bei der Ausübung des Weisungsrechts iSv. § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Bei dessen Anwendung steht dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu.
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