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Grundschuldbriefe müssen bei einer Grundbuchberichtigung nicht vorgelegt werden
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 160/12, 07.02.2013
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Keywords: Grundstück Bestandsverzeichnis Grundschuldbrief Brief Grundschuld Belastung Grundpfand Blatt Antrag Eintragung lastenfrei Flurstück dingliche Surrogation
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