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Beschluss der WEG über generelles Tierhaltungsverbot ist nichtig
OLG Saarbrücken, AZ: 5 W 154/06, 02.10.2006
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 500/08, 17.01.2011
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Es bleibt aber anzumerken, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Einschränkung oder das Verbot von bestimmten Tierhaltungen immer rechtswidirg sein dürfte. Derartige Beschlüsse müssen aber innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist ab Beschlussfassung der Eigentümerversammlung von dem betreffenden Wohnungseigentümer bei Gericht angefochten werden.