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Werden Kommanditisten durch ihre Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft Kaufleute; § 1 Abs.1 HGB ?
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 292/64, 02.06.1966
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Der Kommanditist, der kein Kaufmann ist, wird es weder durch seine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft, noch ist er es, soweit er Verträge mit der Gesellschaft oder den Gesellschaftern abschließt.

Eine Schiedsabrede, die ein Kommanditist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, der Form des § 1027 Abs. 1 ZPO bedarf, wenn er nicht im Hinblick auf ein anderes von ihm betriebenes Gewerbe ohnehin Kaufmann ist. Das gilt auch für Vereinbarungen, die er während des Bestehens der Gesellschaft mit dieser oder den anderen Gesellschaftern schließt.
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