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Haftung eines Rehaklinikbetreibers für den Sturz eines sehbehinderten in ein Wasserbecken; § 823 Abs.1 BGB
OLG Koblenz, AZ: 5 U 332/09, 27.08.2009
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Keywords: Deliktsrecht Verkehrspflicht fahrlässige Körperverletzung aus versehen Sturz stürzen Geld Schmerzensgeld Verletzung Zahn verloren Platzwunde am Kopf stolpern Hindernis Gefahr
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