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Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als wichtiger Kündigungsgrund
LAG Hannover, AZ: 12 Sa 875/09, 31.05.2010
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Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ist auch ohne vorangegangene Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer den Dienst-PC zur exzessiven Privatnutzung verwendet.

Exzessive Privatnutzung des Dienst-PC liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitnehmer über mehr als 7 Wochen derart viel Zeit mit der Beantwortung privater Mails verbringt, dass kein zeitlicher Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben bleibt.

Gestattet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers auf diese Datenbestände nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses.
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