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Änderungskündigung mit Verschlechterung der Arbeitsbedingungen schon vor Ablauf der Kündigungsfrist
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 120/06, 21.09.2006
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Eine ordentliche Änderungskündigung mit dem Angebot, die Arbeitsbedingungen bereits erhebliche Zeit vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu ändern, ist nach § 1 Abs. 2, § 2 KSchG unwirksam.

Ein Angebot eines Arbeitgebers bei einer ordentlichen Änderungskündigung, die Arbeitsbedingungen schon vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu ändern, kann nicht allgemein als Angebot ausgelegt werden, die neuen Arbeitsbedingungen bei Unzulässigkeit der vorfristigen Änderung erst mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist eintreten zu lassen.

Der Ansicht von Löwisch (NZA 1988, 633, 636), der bei fehlender sozialer Rechtfertigung einzelner vom Arbeitgeber vorgeschlagener Arbeitsbedingungen grundsätzlich eine Umdeutung in ein Änderungsangebot ohne diese Arbeitsbedingung zulassen will, ist nicht zu folgen.
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Keywords: Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt Änderungsschutzklage Änderungsangebot Angebot Arbeitsbedingungen Umdeutung ordentliche Kündigungsfrist Soziale Rechtfertigung einer vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers auf die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielende ordentliche Änderungskündigung Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber Einwilligung des Arbeitnehmers in eine Vertragsänderung mit schlechteren Arbeitsbedingungen