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Kein gutgläubiger Erwerb bei einseitiger Besitzergreifung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 65/75, 04.10.1976
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Fehlt es an einer Übergabe, d. h. durch Geben und Nehmen bei beiderseitigem Willen zur Änderung des Gewaltverhältnisses an der Sache, liegt ein Besitzverlust "in anderer Weise" als durch Aufgabe der tatsächlichen Gewalt im Sinne von § 856 Abs. 1 BGB vor.

Für gutgläubigen Eigentumserwerb nach BGB § 933 reicht die einseitige Wegnahme der Sache durch den Erwerber ohne Wissen des nichtberechtigten Veräußerers auch dann nicht aus, wenn der Veräußerer bereits bei der Veräußerung den Erwerber zur Wegnahme ermächtigt hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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