Detailansicht Urteil
Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Abfindung nach § 1a KSchG
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 45/06, 10.05.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Zeitpunkt der Entstehung eines Abfindungsanspruches mit Ablauf der Kündigungsfrist der zugrunde liegenden betriebsbedingten Kündigung Übergang des Abfindungsanspruches auf den Erben des vor Ablauf der Kündigungsfrist verstorbenen Arbeitnehmers gem. § 1922 BGB Auslegung von § 1a Abs. 1 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Entstehung schuldrechtlicher Ansprüche mit Abschluss des sie erzeugenden Rechtsgeschäftes Vermögen
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Jahresabrechnung Verkehrsunfall Beschluss Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Beirat Eigentümerversammlung Sondereigentum Anfechtungsklage Abmahnung Teilungserklärung Arzthaftung Garage Telefonwerbung Abschleppen Treppenlift Eigenbedarfskündigung Protokoll Schimmel Tierhaltung Kurioses Organisationsbeschluss Veränderung Verwalter Wurzeln Makler Nutzungsentschädigung Miete Kündigung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!