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Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung der Teilungserklärung (hier: Nutzung zu Wohnzwecken); § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 298/16, 22.03.2019
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnzwecke Sondernutzungsrecht
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