Detailansicht Urteil
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung der Teilungserklärung (hier: Nutzung zu Wohnzwecken); § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 298/16, 22.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 307/16, 23.03.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 275/16, 15.12.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 305/16, 13.10.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 189/11, 11.05.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnzwecke Sondernutzungsrecht
Ähnliche Urteile
- Parteiwechsel bei alleiniger Prozessführungsbefugnis des Verbandes auch noch in der Revisionsinstanz zulässig; §§ 10 Abs. 6 S. 3, 15 WEG; 1004 BGB
- Brunnen steht nicht im Gemeinschaftseigentum: kein Anspruch auf Mitbenutzung durch Miteigentümer; § 5 Abs. 2 WEG
- Spitzboden darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden/ Zum Abstellen eines Wohnmobils zum Beladen/ Zum Erstattungsanspruch gegen Miteigentümer wegen verauslagter Kosten
- Gewerbliche Kindertagesstätte in Eigentumswohnung zulässig?, §§ 14, 22 WEG
- Zum gutgläubiger Erwerb von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten; §§ 14 Nr. 4, § 15 Abs. 3 WEG; 892 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Abmahnung Wirtschaftsplan Schimmel Tierhaltung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wurzeln Eigentümerversammlung Kurioses Kündigung Organisationsbeschluss Makler Nachbarrecht Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Treppenlift Anfechtungsklage Verwalter Gegenabmahnung Veränderung Teilungserklärung Garage Mietminderung Eigentümerversammlung/ Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Abschleppen Arzthaftung Beirat Protokoll Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!