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Mehrheit der Wohnungseigentümer hat grds. keinen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegen einzelnen Wohnungseigentümer; §§ 10 Abs. 2 Satz 3; Abs. 6 Satz 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 305/16, 13.10.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 174/09, 10.06.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Änderung Gemeinschaftsrecht vergemeinschaftung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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