Detailansicht Urteil
Bei Verwalterneuwahl müssen drei Angebote den Eigentümern vor der Versammlung zugesandt werden
LG Dortmund, AZ: 1 S 179/17, 31.07.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Augsburg, AZ: 31 C 1980/15, 17.02.2016
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/14, 07.01.2015
-
LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/10, 01.04.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt Verwalteranfechtung Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Abschleppen Abmahnung Telefonwerbung Miete Kurioses Nachbarrecht Mietminderung Treppenlift Makler Sondereigentum Wohnungseigentümer Veränderung Kündigung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Beschluss Protokoll Wurzeln Verwalter Arzthaftung Schimmel Jahresabrechnung Beirat Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Garage Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Tierhaltung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!