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Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 67/08, 01.07.2008
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Kann ein Bericht über die Vermietung der Ferienvilla einer Person des öffentlichen Interesses Anlass für sozialkritische Überlegungen der Leser geben, kann die Bebilderung dieses Berichts mit einem Foto des Eigentümers und seiner Ehefrau auch ohne deren Einwilligung zulässig sein.

Der Abgebildete kann auch nicht beanstanden, dass die Aufnahme aus einem anderen Anlass entstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1606/07).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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