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unberechtigte Nutzung eines Fotos ist mit einer Lizenzgebühr von 20,00 EUR zu veranschlagen, §§ 97 Abs. 2, 72, 19a UrhG, 3, 287 ZPO
LG Düsseldorf, AZ: 23 S 66/12, 24.10.2012
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AG München, AZ: 155 C 5127/13, 14.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: lediglich einmalige widerrechtliche Nutzung 14 Lichtbildern Bewerbung Produkt E-Bay erzielten Verkaufspreises Kaufpreis Verkaufspreis von 398,50 € Lizenzgebühr von 20,00 € pro Lichtbild angemessen, §§ 97 Abs. 2, 72, 19a UrhG, 3, 287 ZPO Maßgeblich wirtschaftliche Wert Urheberrecht Angriffsfaktor Rechtsverletzung. Vor diesem Hintergrund verbietet abstrakte Bestimmung Gegenstandswertes für Urheberrechtsverletzungen. Notwendig Einzelfall orientierte Betrachtung. Urheberrecht Bild Foto Lichtbild
Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht
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