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Auch ein Miniatur-Bullterrier ist ein gefährlicher Hund
OVG Magdeburg, AZ: 3 M 199/16, 05.12.2016
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Ein Überschreiten des Sollwertes der Widerristhöhe, der nach dem Fédération Cynologique Internationale (FCI)-Rassestandard für Miniatur Bullterrier mit 35,5 cm festgelegt ist, kann bei einer vom Halter behaupteten Zuordnung zu der Rasse der Miniatur Bullterrier in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem der Sofortvollzug - wie hier - auf der Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beruht, nur offene Erfolgsaussichten im (noch anzustrengenden) Hauptsacheverfahren begründen.

Denn dass sich der Verwaltungsakt aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen wird, steht schon angesichts der Notwendigkeit der Begutachtung des Hundes mit der abweichenden Widerristhöhe durch einen sachverständigen Dritten nicht fest, so dass das Gericht im Rahmen seiner Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO zu entscheiden hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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