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Zur Unterscheidung zwischen Bullterrier und Miniatur-Bullterrier.
VG Düsseldorf, AZ: 18 L 3440/16, 19.10.2016
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Bei einer Prüfung und Begutachtung der Rasse nach dem Phänotyp kann ein Hund mit den identischen phänotypischen Merkmalen von Bullterrier und Miniatur-Bullterrier dann kein Miniatur-Bullterrier sein, wenn er die Größe von 35,5 cm überschreitet.

Ist der Hund kleiner oder gleich groß, kann es sich um einen Bullterrier (für diesen sind eben keine Mindestgrößen festgesetzt) oder um einen Miniatur-Bullterrier handeln.

Ein Miniatur-Bullterrier unterscheidet sich vom Bullterrier aufgrund der jeweils wortgleichen Rassebeschreibungen nur durch die insgesamt proportional kleineren Abmessungen.

Eine Unterscheidung anhand von individuell unterschiedlichen Rassemerkmalen ist bei vollständig wortgleichen Merkmalen der Rassebeschreibungen denklogisch schon deshalb nicht möglich, weil es an geeigneten Anknüpfungsmerkmalen in der Rassebeschreibung fehlt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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