Detailansicht Urteil
Recht des Betriebsrats auf Einblick in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 53/17, 07.05.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 54/07, 30.09.2008
-
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 68/05, 10.10.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Betriebsausschuss Betriebsrat Einsicht Einsichtsrecht Recht Pflicht Arbeitgeber Datei Liste Bruttoentgeltlisten Bruttoentgelt Rechtsbeschwerde Grundgehalt Zulagen Betriebsratsmitglieder Tarifentgelt Einblicksgewährung Arbeitnehmer Arbeitgeber Verhältnismäßigkeitsprüfung Datenverarbeitung Datenverarbeitungsziel Erlaubnistatbestand
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Beschluss Gemeinschaftseigentum Veränderung Mietminderung Gegenabmahnung Nachbarrecht Jahresabrechnung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Abschleppen Beirat Nutzungsentschädigung Sondereigentum Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Tierhaltung Schimmel Wirtschaftsplan Abmahnung Telefonwerbung Protokoll Eigentümerversammlung Treppenlift Miete Garage Verwalter Kündigung Verwaltungsbeirat Kurioses Makler Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!