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Für eine Unfallmanipulation sprechendes Schadensbild
LG Hagen, AZ: 8 O 318/14, 11.11.2016
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Hätte es für den Fall, dass der Unfall nicht bewusst und gewollt herbeigeführt worden ist, eine Lenkbewegung nach rechts geben müssen, war aber die Gleichförmigkeit der Schadenscharakteristik nur dadurch herbeizuführen, dass nach der Kollision das Fahrzeug des Klägers nach links gelenkt wurde, spricht dies für die bewusste und gewollte Herbeiführung des Unfalls.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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