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Parken ohne Parkschein auf einem Supermarktparkplatz: Automatische Halterhaftung für Vertragsstrafe?
LG Schweinfurt, AZ: 33 S 46/17, 02.02.2018
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Vertragspartner eines Parkplatzbetreibers kann nur der tatsächliche Fahrer des auf dem Parkplatz abgestellten Pkw sein, nicht isoliert dessen Halter, wenn dieser das Fahrzeug nicht genutzt hat.

Ein im Rahmen des Anscheinsbeweises bestehender typischer Geschehensablauf dahingehend, dass der Halter eines Pkw regelmäßig auch dessen Fahrer ist, kann nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht angenommen werden., weil es häufig vorkommt, dass ein Pkw innerhalb der Ehe oder Familie von verschiedenen Personen genutzt wird oder vom Halter überhaupt nicht gefahren wird und eine Zulassung auf ihn z.B. nur aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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