Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Polizei kann allgemeine Verkehrskontrolle auch auf Privatgrund durchführen
AG München, AZ: 953 OWi 421 Js 125161/18, 07.09.2018
Mitteilung
herunterladen
Hat der Betroffene zuvor zweifellos am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, kann ein Polizeibeamter auch ohne vorherigen Anhalteversuch die allgemeine Verkehrskontrolle auf dem Privatparkplatz des Betroffenen durchführen.

Dass eine verdachtsunabhängige allgemeine Verkehrskontrolle auf Privatgrund durchgeführt wird, begründet kein Verwertungsverbot für die Atemalkoholmessung.
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: von Polizei angehalten allgemeine Verkehrskontrolle Alkohol test Drogen zu Hause Kontrolle Parkplatz vor der Tür anhalten